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Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen
Hg.. Deutscher Museumsbund e.V (2013)

Nützlich im Sinne der Gemeinschaft: Wenn der Einzelne dem großen Ganzen weichen muss

Der Umgang mit dem Körper eines Verstorbenen außerhalb des Bestattungszusammenhangs gilt in der Regel als schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde. Wissenschaft und Anatomie nehmen diesbezüglich seit dem 18. Jahrhundert eine Sonderstellung ein, denn es wird gleichwohl angenommen und weitestgehend akzeptiert, dass der Leichnam den Lebenden nützlich sein kann. Die Organ- und Gewebespende eines jüngst Verstorbenen an einen Schwerkranken ist ein Beispiel hierfür.

Ethisch vertretbar wird ein derartiges Vorgehen durch die Einwilligung des Verstorbenen oder dessen Angehörige. In Bezug auf die menschlichen Überreste in Museen und Sammlungen gibt es hierbei jedoch ein schwerwiegendes Problem, denn die Willensäußerung der betroffenen Person liegt in den seltensten Fällen vor, und auch Angehörige existieren längst nicht mehr. Hinzu kommt, dass die betreffenden Objekte oftmals nicht aus dem Kulturkreis der Institutionen selbst, sondern aus anderen Kulturen stammen. Um eine verbindliche Position beziehen zu können, gilt es deshalb ethische Überlegungen mit einzubeziehen, die sowohl unsere westliche Kultur und Tradition, als auch jene der Ursprungskultur des menschlichen Überrests betreffen.

»Kein Angehöriger« ist nicht gleich »keine Menschenwürde«

Insbesondere das Fehlen von Angehörigen menschlicher Überreste aus musealen Sammlungen hat in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass die Menschenwürde ignoriert wurde. Doch ein solches Vorgehen ist nicht vertretbar, denn die Menschenwürde ist zu jeder Zeit zu garantieren, auch nach dem Tod und ohne Angehörige (Totenfürsorgeberechtigte). Einen besonderen Stellenwert hat hier auch die Archäologie bzw. die archäologische Grabung inne. Denn es gilt, sich dem Eingriff in die Menschenwürde eines Verstorbenen bewusst zu sein, bevor dieser ausgegraben wird.

Problem, Anerkennung und Definition

Sowohl aus archäologischer, als auch aus musealer Sicht geht es beim Umgang mit menschlichen Überresten deshalb vor allem darum, anzuerkennen, dass es viele Probleme gibt, die nicht leicht zu bewältigen sind. Eine Begründung für das Vorgehen bei einer Grabung, einer Untersuchung oder auch einer Ausstellung sollte deshalb immer gründlich überlegt und genauestens formuliert werden. Und auch die Wertevorstellungen anderer Kulturen müssen berücksichtigt werden, denn es ist nicht vertretbar, dass der toter Körper eines Europäers anders behandelt wird, als jener eines außereuropäischen Menschen.

Respekt und würde sind das, worauf es letztendlich ankommt. Worte, die erheblich einfacher klingen, als sie zu definieren sind. Aus diesem Grund wird in dem vorliegenden Leitfanden vor allem zu einem aufgerufen: dem Dialog zwischen den Kulturen und zwischen den wissenschaftlichen Disziplinen.

Was sagt ihr dazu?

Ist alles rechtlich vertretbar, sobald Rücksicht auf alle genommen und alles konkret definiert worden ist?

Geht das überhaupt und wer sollte diese Definitionen vornehmen?

Wie sehr sollten Museen und Sammlungen an die breite Öffentlichkeit treten, um derartige Definitionen besser leisten zu können?


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